Das Begleitete Wohnen ist eine ambulante ganzheitliche sozialpädagogische Förderung und Unterstützung im Wohnen. Es ist für Einzelpersonen, für Wohngemeinschaften oder Paare möglich. Die Nutzer des Begleiteten Wohnens sind Mieter oder Besitzer einer eigenen Wohnung und erhalten von uns verschiedene Dienstleistungen. Leider können wir Ihnen keinen Wohnraum anbieten. Wir helfen Ihnen aber gerne bei der Wohnungssuche.
Der Umfang und der Inhalt der Dienstleistungen richtet sich ganz individuell nach dem Hilfebedarf der Personen. Sie bestimmen und entscheiden, welche Hilfen und Unterstützung Sie erhalten wollen und wie sie erbracht werden sollen. Menschen mit Behinderung bekommen regelmäßig Besuch von Fach- und Hilfskräften, die sie ganzheitlich im Leben begleiten und dort Unterstützung leisten, wo es nötig ist.
Das Ambulant Begleitete Wohnen ist für die Menschen mit Behinderung interessant, die ihr Leben weiter in ihrer gewohnten Umgebung gestalten, aus einer stationären Einrichtung oder vom Elternhaus ausziehen wollen. Mit dieser ambulanten Unterstützung können Menschen mit Behinderung eine weitgehend selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung und Alltagsbewältigung im gewohnten Umfeld erlangen. Sie können durch die Begleitung und Förderung ihre lebenspraktischen und sozialen Kompetenzen erweitern und soziale Integration erfahren.
Die Begleitung und Unterstützung findet vorwiegend zuhause, in der eigenen oder angemieteten Wohnung, statt. Sie ist auf Ihre Lebenssituation und Ihren Fähigkeiten abgestimmt. Zur Unterstützung gehören regelmäßige Hausbesuche, Telefonkontakte und die Begleitung bei individuellen Anliegen. Hinzu kommt die Kooperation mit anderen Fachdiensten bzw. Berufsgruppen.
Das ABW ist für Erwachsene mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung, die alleine oder mit einem Partner selbständig in einer Wohnung leben oder dies beabsichtigen.
In der Regel wird der Bezirk Oberbayern als Kostenträger die Betreuungskosten übernehmen. Übersteigen Ihre Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse die Freigrenzen, können aber auch Kosten für Sie anfallen.
Sie können beim Bezirk Oberbayern einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe stellen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Nein, Sie sind selbst Mieter der Wohnung. Wir haben derzeit eine Ambulant Begleitete Wohngemeinschaft. Wenn hier ein Zimmer frei ist, vergeben wir es gerne an zukünftige Klienten.